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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Easy-Box GmbH (Fassung 06.02.2020)

  1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Sofern nicht anderes schriftlich festgelegt ist, gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung (im Weiteren AGB genannt). Von diesen AGB abweichende oder über sie hinausgehende Regelungen gelten nur soweit, wie wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Sie sind auch dann Vertragsinhalt, wenn bei Vertragsabschluss der Hinweis auf unsere AGB´s fehlt oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner der Geltung dieser unserer allgemeinen Vertragsbedingungen entgegenstehen. Weiters gelten Vertragserfüllungshandlungen unsererseits nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Vertragspartners. Unsere AGB sind über unsere Homepage www.easy-box.at abrufbar und gelten für alle Geschäftsvorgänge, auch wenn sie der Kunde bei uns per E-Mail, Fax oder telefonisch vornimmt. Handelt es sich bei unserem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so gelten diese AGB mit Ausnahme jener Bestimmungen, welchen zwingende Regelungen des Konsumentschutzgesetzes entgegenstehen. Die Firma Easy-Box GmbH wird im Weiteren als „Easy-Box“ oder als „Auftragnehmer“, der Kunde als „Auftraggeber“ bezeichnet.

  2. Vertragsabschluss und Auftragsgrundlagen

    Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge, ob mündlich oder schriftlich erteilt, gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind. Unsere Auftragsbestätigung ist bindend, wenn und soweit der Auftraggeber ihrem Inhalt nicht binnen einer Woche unter genauer Angabe von Gründen widerspricht.

    Die angebotenen Preise basieren auf den Angaben des Auftraggebers über Zustand, Fixierung oder Stabilisierung des Verpackungsgutes sowie auf dessen Angaben über Anforderungen des Zielortes, des Transportweges, Transportmittels oder allfälliger Umladenotwendigkeiten. Wir sind deshalb nicht verpflichtet, Spezifikationen des Verpackungsgutes oder weiteren Informationen zum Transport oder zu Einfuhrbestimmungen des Ziellandes einzuholen. Angebote sind inklusive allen betreffenden Beilagen und Muster Eigentum des Auftragnehmers. Vom Inhalt des Angebots dürfen ohne Zustimmung des Anbieters Dritte nicht in Kenntnis gesetzt werden, noch darf sonst vom Angebot irgendeine missbräuchliche Anwendung erfolgen.

    Mehrkosten, die durch behördliche Auflagen welcher Art auch immer verursacht werden, trägt der Kunde.

  3. Liefer – und Zahlungsbedingungen/Erfüllungsort

    Erfüllungsort ist unser Betriebsareal. Die Anlieferung bzw. der Versand der Ware erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.

    Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach der Übernahme der Ware. Rechnungsbeträge sind sofort mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Konto als geleistet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, neben den gesetzlichen Verzugszinsen auch Mahnspesen in angemessener Höhe zu fordern. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, sämtliche weiteren Kosten der Forderungsbetreibung (Einschreiten eines Inkassounternehmens, Tätigwerden eines Rechtsanwaltes) zu ersetzen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist Easy-Box berechtigt, die gesamten erbrachten Leistungen abzurechnen und sämtliche weiteren Forderungen fällig zu stellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Ebenso wenig ist der Auftraggeber berechtigt, mit etwaigen Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, Easy-Box hat die Forderung des Auftraggebers schriftlich anerkannt oder diese wurde rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Weiters ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet, bereits bestellte Ware auszuliefern, bis der Auftragnehmer allen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Skontoabzüge sind dann unberechtigt, wenn ältere Rechnungen noch unbeglichen sind.

  4. Pflichten der Vertragspartner

    Sollte die Leistungserbringung außerhalb unseres Firmengeländes erfolgen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, erforderliche Hebevorrichtungen wie zum Beispiel Kran, Ketten, Hebezüge, Gurte und ähnliches samt Bedienpersonal unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und eine fachgerechte Baustellensicherung vorzunehmen, um Easy-Box eine ordnungsgemäße Verpackung zu ermöglichen. Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, das Verpackungsgut zeitgerecht in einem zur Verpackung geeigneten Zustand zur Verfügung zu stellen; dies bedeutet gereinigt und geschützt vor inneren und äußeren Einflüssen. Die Sicherung des Verpackungsgutes obliegt alleine dem Auftraggeber. Dieser ist auch verantwortlich, sämtliche Schritte zu setzen um Schäden, welche trotz vereinbarungsgemäßer Verpackung am Verpackungsgut auftreten können, zu vermeiden. Das Verpackungsgut ist im Inneren so zu befestigen, dass Bewegungen des Verpackungsgutes, insbesondere bei dessen Lageveränderung, nicht möglich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer auf sämtliche Gefährdungen und/oder Risiken, welche vom Verpackungsgut ausgehen oder mit diesem verbunden sein können, schriftlich hinzuweisen. Es obliegt alleine dem Auftraggeber, das Verpackungsgut - besonders für die Zeit der Bearbeitung bzw. Lagerung durch uns - adäquat auf eigene Kosten zu versichern, da wir für Schäden nur im Rahmen unseres Haftpflichtversicherungsvertrages haften. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, mit seinem Versicherer zu vereinbaren, dass dieser im Schadensfall auf jeglichen Regress gegen uns verzichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die am Zielort geltenden Vorschriften für das Verpackungsgut, insbesondere Zoll-, Einfuhrbestimmungen und dgl. genauestens zu prüfen und – soweit für die Leistungserbringung notwendig – Easy-Box hierüber zu informieren, widrigenfalls die Haftung von Easy-Box für sämtliche Schadensfolgen ausgeschlossen ist.

  5. Gefahrenübergang, Übernahme des Auftraggebers:

    Die Übergabe unserer Leistungen erfolgt grundsätzlich durch schriftliche Erklärung an den Auftraggeber. Liegt der Leistungsort außerhalb unseres Betriebsareals gilt unser Gewerk samt Ladegut mit Zugang dieser schriftlichen Erklärung als übernommen. Bei Leistungsort innerhalb unseres Betriebsareals gilt unser Gewerk und das Ladegut durch Übernahme des Transporteurs zur Verladung, spätestens jedoch drei Tage nach Zugang unserer Fertigstellungsanzeige als übernommen. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der Verschlechterung geht somit zum Zeitpunkt der Übernahme im Sinne des letzten Absatzes auf den Auftraggeber über. Bei Leistungserbringung innerhalb unseres Firmenareales ist dies spätestens drei Tage nach Zugang der Fertigstellungsanzeige, sofern nicht vorher schon die Übernahme zum Abtransport erfolgt ist. Bei Leistungserbringung außerhalb unseres Betriebsareals geht somit die Gefahr zum Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Erklärung über.

  6. Pfandrecht/Eigentumsvorbehalt

    Der Auftragnehmer hat über das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht hinaus gegenüber dem Auftraggeber ein unbeschränktes Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich sämtlicher in der Gewahrsame oder Verfügungsgewalt des Auftragnehmers befindlichen Güter und sonstigen Vermögenswerte des Auftraggebers. Easy-Box behält sich an sämtlichen gelieferte bzw. gefertigte Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inkl. aller Nebenforderungen das Eigentumsrecht vor. Der Auftraggeber darf die Ware bis zur vollständigen Zahlung weder verpfänden noch veräußern oder sonst darüber verfügen. Jedenfalls ist der Auftragnehmer verpflichtet uns sofort davon zu benachrichtigen und dem Dritten gegenüber die Eigentumsbeschränkung publik zu machen. Der Auftraggeber tritt schon jetzt sämtliche daraus resultierende Forderungen gegen Dritte an den Auftragnehmer ab und verpflichtet sich, den Dritten zur Zahlung direkt an den Auftragnehmer anzuweisen.

  7. Gewährleistung, Beanstandung, Haftung

    Der Auftraggeber hat sämtliche Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu untersuchen und allfällige Mengen- und Qualitätsbemängelungen, bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, bei Übernahme unverzüglich zu rügen. In gleicher Weise verliert der Kunde sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, wenn dieser die Ware sach-, vereinbarungs- oder bestimmungswidrig verwendet oder diese ohne Wissen und Zustimmung von Easy-Box verändert. Ist der Auftraggeber oder dessen Vertragspartner bzw. ein zur Untersuchung bestellter Dritter der Ansicht, dass ein Mangel vorliegt, ist dieser Mangel sofort schriftlich am Lieferschein unter Beilage von datierten Schadenfotos zu rügen. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zu geben, an der Beweissicherung teilzunehmen. Es obliegt dem Auftraggeber nachzuweisen, dass etwaige Mängel unserer Leistung bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge trägt ebenfalls der Auftraggeber. Werden Ansprüche gegen den Auftragnehmer nicht spätestens vier Monate nach Übergabe gerichtlich geltend gemacht, ist jeglicher Anspruch, der sich auf Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Irrtums- oder Bereicherungsrecht stützt, ausgeschlossen, es sei denn, zwingende Rechtsvorschriften stehen dem entgegen. Die Haftung des Auftragnehmers endet in jedem Fall spätestens mit Öffnen des Containers oder der Verpackung, insbesondere auch dann, wenn dies durch staatliche Stellen erfolgt. Jegliche Haftung entfällt daher insbesondere bei Veränderungen/Eingriffen in unsere Verpackung oder bei Weiterverpackung sowie Anbringen von fremden Verpackungsbestandteilen. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Vertragsabschluss hingewiesen hat, dass die vom Auftragnehmer beauftrage Verpackungsweise in Bezug auf das Verpackungsgut nicht dem Stand der Technik entspricht. In jedem Fall eines gerechtfertigten und von Easy-Box anerkannten Anspruches des Auftraggebers aus dem Titel der Gewährleistung obliegt der Gewährleistungsbehelf unserer Auswahl. Es kann daher die Verpackung nach unserer Wahl repariert oder eine Neuverpackung vorgenommen werden, bzw. sind wir zur Lieferung gleichwertiger Stücke berechtigt, sofern dies möglich und zumutbar ist. In den Fällen leichter Fahrlässigkeit sind sämtliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wird daher in allen Fällen einvernehmlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt. Dies gilt insbesondere auch für die Verletzung einer Warn- und Hinweispflicht durch Easy-Box. Dies gilt nicht für Personenschäden. Die  verschuldensbegründenden Umstände sowie die konkrete Kausalität eines sorgfaltswidrigen Verhaltens für den Schadenseintritt muss der Auftraggeber als Geschädigter beweisen. Die Verjährungsfrist beträgt, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, 6 Monate und muss in diesem Zeitraum auch gerichtlich geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Gefahrenübergang. Der Höhe nach sind Schadenersatzansprüche des Kunden jedenfalls mit der Höhe der entsprechenden Leistung der (Produkt)Haftpflichtversicherung der Easy-Box GmbH beschränkt. Die Haftung von Easy-Box für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, sonstigen Vermögensschäden oder für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter wird zur Gänze ausgeschlossen. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die dem Kunden durch zusätzliche Arbeitsleistungen und damit zusammenhängende Aufwendungen aus Anlass der Verbesserung der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung entstehen. Insbesondere wird die Haftung von Easy-Box für Kosten im Zusammenhang mit Warenrücksendungen und dgl. ausgeschlossen, die aufgrund der Einfuhrbestimmungen des Ziellandes entstehen.

  8. Gerichtsstand und salvatorische Klausel

    Es gilt ausschließlich österreichisches Recht - unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen - als vereinbart. Ebenso ausgeschlossen ist das UN-Kaufrecht. Für alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber wird als Gerichtsstand das Bezirksgericht Kirchdorf vereinbart. Wir haben aber das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weisen die AGBs Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. In diesem Fall gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung die dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende wirksame Bestimmung als vereinbart.

  9. Datenschutz

    Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Auftrag, Angeboten, Schriftverkehr, etc. enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung eines Vertrages automatisionsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung notwendig. Wir verpflichten uns, die personenbezogenen Daten der Kunden nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln.

  10. Geistiges Eigentum

    Der Inhalt der Webseite sowie aller Angebote, einschließlich die Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, etc. ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte und alle anderen Rechte geistigen Eigentums gehören der Easy-Box GmbH oder deren Lizenzgeber. Die Rechte des geistigen Eigentums dürfen ausschließlich vom Auftragnehmer oder deren Lizenznehmer reproduziert, veröffentlicht, übertragen, geändert oder in sonstiger Weise genutzt werden, es sei denn, die Verwendung durch Dritte wurde vorgängig durch die Berechtigten ausdrücklich schriftlich genehmigt.